AGBS
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hochzeitsplanung
der Traumhochzeitsschmiede Weddings & Bridal Atelier e.U.
1. Allgemeines
1.0.
Die Kunden (im Regelfall das Brautpaar – nachfolgend „Kunden“ oder „BP“) beauftragen die Traumhochzeitsschmiede Weddings & Bridal Atelier e.U. (nachfolgend „Auftragnehmerin“, „Hochzeitsplanerin“ oder „HP“) mit den im gesonderten Auftragsschreiben, Angebot sowie in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen.
Die Auftragnehmerin orientiert sich bei ihrer Tätigkeit am Berufsbild Wedding Planner, herausgegeben von der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe.
Im Zweifelsfall sind diese AGB sowie abgeschlossene Verträge im Sinne dieses Berufsbildes auszulegen.
Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistungen, insbesondere:
Vertragsparteien
Veranstaltungsdatum
Veranstaltungsort
Leistungsumfang
vereinbartes Entgelt
Budgetrahmen
Wünsche und Anforderungen der Kunden
ergeben sich verbindlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftragsschreiben.
1.1.
Abweichungen oder Ergänzungen zum Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen der Schriftform.
Als schriftliche Kommunikation gelten insbesondere:
Brief
E-Mail
WhatsApp
Messenger-Nachrichten
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
1.2.
Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens/Angebots sowie dieser Vertragsbedingungen zustande.
Die Kunden beauftragen die Auftragnehmerin ausschließlich mit den ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
1.3.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Mitarbeiter, Assistenten, Gehilfen oder gewerblich befugte Partnerunternehmen erbringen zu lassen.
2. Leistungsgegenstand und Vollmacht
2.1.
Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen insbesondere:
Beratung
Organisation
Planung
Betreuung
Koordination
Vermittlung von Dienstleistern
Erstellung individueller Hochzeitskonzepte
für private Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Trauungen und Hochzeitsfeiern.
Die vereinbarten Leistungen werden auf Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben der Kunden erbracht.
Sollte Veranstaltungsort oder Veranstaltungsdatum noch nicht feststehen, werden diese Punkte gemeinsam im Rahmen der Planung definiert.
2.2.
Auf Wunsch der Kunden erstellt die Auftragnehmerin ein individuelles Gesamtkonzept für die Hochzeit.
Sofern die Rechte an Konzepten, Designs, Ablaufplänen, Präsentationen oder Moodboards nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden, verbleiben diese vollständig bei der Auftragnehmerin.
Sofern keine besonderen schriftlichen Vorgaben bestehen, ist die Auftragnehmerin in der kreativen und organisatorischen Umsetzung frei.
Es steht der Auftragnehmerin frei, Vorschläge, Ideen oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen oder organisatorisch nicht umsetzbar erscheinen.
2.3.
Vom Kunden gewünschte Kostenvoranschläge, Konzepte, Recherchen oder Angebotsaufbereitungen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – entgeltlich.
Ein hierfür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, sofern auf Basis des Kostenvoranschlages ein Auftrag zustande kommt.
2.4.
Im Rahmen der Planung erstellt die Auftragnehmerin Ablaufpläne, Zeitpläne sowie organisatorische Konzepte für die Veranstaltung.
Die Auftragnehmerin unterstützt die Kunden bei der Auswahl geeigneter Dienstleister wie insbesondere:
Locations
Catering
Floristik
Dekoration
Technik
Musik
Künstler
Stylisten
Foto- & Videografen
Pyrotechnik
sonstige Hochzeitsdienstleister
Die Auftragnehmerin agiert hierbei ausschließlich als Vermittlerin.
Verträge über Leistungen Dritter kommen ausschließlich zwischen den Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen, Lieferungen, Ausfälle, Terminverschiebungen oder Pflichtverletzungen Dritter.
2.5.
Die Auftragnehmerin wird Anbieter und Dienstleister mit kaufmännischer Sorgfalt auswählen und – soweit möglich – die Wünsche der Kunden berücksichtigen.
Sofern verfügbar und von den jeweiligen Dienstleistern angeboten, wird die Auftragnehmerin Proben, Besichtigungen oder Anschauungsmaterialien wie Fotos oder Videos organisieren bzw. weiterleiten.
2.6.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt und bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Kunden mit Dienstleistern zu kommunizieren, Angebote einzuholen und organisatorische Abstimmungen vorzunehmen.
Ein Vertragsabschluss mit Drittanbietern erfolgt ausschließlich durch die Kunden selbst.
2.7.
Nicht Gegenstand der Leistungen sind insbesondere:
Beschaffung persönlicher Gegenstände
Hochzeitsringe
Brautstrauß
amtliche Dokumente
behördliche Wege
sicherheitstechnische Überprüfungen
technische oder statische Kontrollen
Überprüfung von Locations oder Anlagen
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die Sicherheit oder Geeignetheit von Veranstaltungsorten, Einrichtungen oder technischen Anlagen.
2.8.
Die Auftragnehmerin wird bei Ausfall eines Dienstleisters – sofern möglich – einen gleichwertigen Ersatzdienstleister vorschlagen.
Ein Anspruch auf Verfügbarkeit eines Ersatzdienstleisters besteht nicht.
2.9.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander über sämtliche vertragsrelevanten Ereignisse oder Änderungen unverzüglich zu informieren.
Die Betreuung und Koordination am Veranstaltungstag erfolgt ausschließlich im vertraglich vereinbarten zeitlichen Umfang laut Angebot bzw. Auftragsschreiben.
Zusätzliche Betreuungsstunden oder Verlängerungen werden gesondert verrechnet.
2.10.
Werden Dekorationsgegenstände oder Mietartikel von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt, sind diese nach Veranstaltungsende vollständig, ordnungsgemäß und unbeschädigt retour zu übergeben.
Bei Verlust, Beschädigung, außergewöhnlicher Verschmutzung oder unsachgemäßer Nutzung wird der Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert verrechnet.
3. Rücktrittsrecht, Stornierung & Verschiebung
3.1.
Die Kunden haben das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, sofern noch keine Leistungen erbracht wurden.
Werden innerhalb dieser Frist bereits Leistungen erbracht, sind diese entsprechend des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten.
Sollte der Beratungsvertrag vor Festsetzung eines Beratungshonorars storniert werden, werden als Stornogebühren € 100,– brutto pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde verrechnet.
3.2.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornobedingungen:
ab Vertragsabschluss: 20 % des vereinbarten Honorars
bis 6 Monate vor dem Hochzeitstag: 50 %
bis 3 Monate vor dem Hochzeitstag: 75 %
ab 3 Monate vor dem Hochzeitstag: 100 % des vereinbarten Honorars
Zusätzlich werden bereits erbrachte Leistungen, reservierte Zeiträume, Konzeptarbeiten, Dienstleisterrecherchen, Planungsgespräche, Vor-Ort-Termine, Angebotsaufbereitungen sowie bereits angefallene Fremdkosten gesondert verrechnet, sofern diese die jeweilige Stornogebühr übersteigen.
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen ist ausgeschlossen, sofern die verrechneten Leistungen oder Stornokosten die Höhe der Anzahlung erreichen oder überschreiten.
Ein Rücktritt bedarf der Schriftform.
3.3.
Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen der Auftragnehmerin unabhängig davon erbracht werden, ob die Veranstaltung tatsächlich stattfindet.
Die Auftragnehmerin hat daher auch bei Absage der Veranstaltung Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bzw. auf bereits erbrachte Leistungen.
Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Leistungen gesondert verrechnet werden.
3.4.
Eine Verschiebung des Hochzeitstermins bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
Ein Anspruch auf Durchführung am Ersatztermin besteht ausschließlich bei verfügbarer Kapazität.
Im Falle einer Terminverschiebung behält sich die Auftragnehmerin eine Anpassung der Preise aufgrund geänderter Saisonzeiten, Preissteigerungen oder zusätzlichem Aufwand vor.
3.5.
Sämtliche Stornogebühren oder Kosten von Drittanbietern (Locations, Caterer, Musiker, Fotografen etc.) sind ausschließlich von den Kunden zu tragen.
3.6.
Im Falle einer Verhinderung der Auftragnehmerin aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Schwangerschaft oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände wird – sofern möglich – ein gleichwertiger Ersatz organisiert.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht.
4. Gewährleistung & Haftung
4.1.
Die Auftragnehmerin schuldet eine sorgfältige Beratung, Organisation, Planung und Koordination der Veranstaltung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolg.
4.2.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, das vereinbarte Budget bestmöglich einzuhalten.
Erweitern die Kunden ihre Wünsche oder Anforderungen, kann eine Anpassung des Budgets erforderlich werden.
Sollte absehbar sein, dass der vereinbarte Budgetrahmen überschritten wird, informiert die Auftragnehmerin die Kunden unverzüglich.
4.3.
Die Einholung behördlicher Genehmigungen, insbesondere:
Veranstaltungsanmeldungen
straßenpolizeiliche Genehmigungen
pyrotechnische Genehmigungen
naturschutzrechtliche Genehmigungen
luftfahrtrechtliche Genehmigungen
ist nicht automatisch Bestandteil der Leistungen.
Diese können ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung übernommen werden.
Sämtliche Gebühren, Steuern, Abgaben oder Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.
4.4.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für:
Leistungen Dritter
Ausfälle von Dienstleistern
Wetterbedingungen
technische Defekte
behördliche Entscheidungen
Sicherheitsmängel von Locations
Schäden durch Gäste oder Dritte
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
5. Entgelt & Zahlungsbedingungen
5.1.
Die vereinbarten Honorare ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftragsschreiben.
Eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor der Hochzeit ohne Abzüge zu begleichen.
Empfänger:
Traumhochzeitsschmiede Weddings & Bridal Atelier e.U.
IBAN: AT35 2025 6000 0067 9555
BIC: SPSPAT21XXX
Alle Preise verstehen sich als Bruttobeträge inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Sollte die Auftragnehmerin als Kleinunternehmerin tätig sein, wird dies im Angebot bzw. auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.2.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet.
5.3.
Zusätzlich zum vereinbarten Honorar werden verrechnet:
Kilometergeld in Höhe von € 0,90 pro gefahrenem Kilometer
Reisekosten
Parkgebühren
Mautkosten
Barauslagen
Nächtigungskosten
notwendige Assistenzkosten
Zusätzlich wird für An- und Abreisezeiten eine Reisekostenpauschale in Höhe eines halben Stundensatzes (€ 50,–) verrechnet.
Barauslagen für Flugreisen, Bahnreisen, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder Mietfahrzeuge werden auf Einzelbelegbasis verrechnet.
5.4.
Erfordert die Betreuung der Hochzeit eine Anreise vor 08:30 Uhr oder eine Rückreise nach 23:00 Uhr, verpflichten sich die Kunden, der Auftragnehmerin sowie gegebenenfalls erforderlichen Assistenten jeweils ein Einzelzimmer für die Nacht vor bzw. nach der Veranstaltung in angemessener Qualität zur Verfügung zu stellen oder die anfallenden Nächtigungskosten zu übernehmen.
5.5.
Die Kunden verpflichten sich, am Hochzeitstag für eine angemessene Verpflegung der Auftragnehmerin sowie deren Mitarbeiter bzw. Assistenten zu sorgen.
Diese umfasst jedenfalls alkoholfreie Getränke sowie mindestens eine warme À-la-carte-Mahlzeit pro Person.
5.6.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
Die vereinbarten Preise sind wertgesichert auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI 2015).
6. Datenschutz, Urheberrecht & geistiges Eigentum
6.1.
Die Kunden erklären sich einverstanden, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet und – soweit erforderlich – an Dienstleister weitergegeben werden.
6.2.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Fotos, Videos sowie Inhalte der Hochzeit zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.
6.3.
Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Konzepte, Designs, Ablaufpläne, Präsentationen, Moodboards und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
7. Schlussbestimmungen
7.1.
Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Dekorationskonzept / Full-Service Dekoration – AGB & Vertragsbedingungen
Allgemeines
Alle verwendeten Dekorationsartikel sowie Mietgegenstände bleiben im Eigentum von Traumhochzeitsschmiede – Nicole Munz e.U.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche gebuchten Dekorationsleistungen, insbesondere für Dekorationskonzepte, Lieferung, Aufbau, Abbau sowie die Bereitstellung von Mietdekoration.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin sowie fristgerechter Zahlung der vereinbarten Anzahlung zustande.
Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Erst nach Zahlungseingang gilt der Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert.
Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot.
Dieser kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
individuelles Dekorations- und Farbkonzept
Beratungsgespräche
Bereitstellung von Mietdekoration
Lieferung zur Veranstaltungslocation
Auf- und Abbau der Dekoration
Koordination mit externen Dienstleistern
Probetisch / Probeaufbau (sofern im Angebot enthalten)
Die finale Umsetzung erfolgt nach kreativem Ermessen auf Basis des abgestimmten Konzeptes, der verfügbaren Materialien sowie der Gegebenheiten der jeweiligen Location.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Form, Floristik, Materialien oder Dekorationsdetails stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss sind innerhalb von 7 Tagen 70 % der voraussichtlichen Auftragssumme als Anzahlung fällig.
Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert.
Die finale Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung auf Basis der tatsächlich verwendeten bzw. benötigten Dekorationsmaterialien sowie der vereinbarten Leistungen.
Der daraus resultierende Restbetrag ist nach Rechnungslegung ohne Abzüge innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, behält sich die Auftragnehmerin vor, den Termin anderweitig zu vergeben.
Mietdauer & Rückgabe
Sofern Dekorationsartikel dem Kunden zur Eigenverwendung überlassen werden, beginnt die Mietdauer grundsätzlich 1 Tag vor der Veranstaltung und endet 1 Tag danach.
Die Rückgabe hat vollständig, ordentlich und unbeschädigt zu erfolgen.
Bei verspäteter Rückgabe behält sich die Auftragnehmerin vor, zusätzliche Mietkosten zu verrechnen.
Kaution
Die Höhe einer etwaigen Kaution richtet sich nach Art und Warenwert der bereitgestellten Dekorationsartikel und wird individuell festgelegt.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe der Artikel retourniert.
Bei Verlust, Beschädigung oder außergewöhnlicher Verschmutzung ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten.
Stornobedingungen
Eine Stornierung des Auftrages hat ausschließlich schriftlich per E-Mail oder Post zu erfolgen.
Im Falle einer Stornierung werden folgende Stornogebühren verrechnet:
ab Vertragsabschluss: 25 % der Auftragssumme
bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragssumme
bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Auftragssumme
ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Auftragssumme
Bereits erbrachte Planungsleistungen, Sonderanfertigungen, individualisierte Dekorationen, reservierte Mietartikel sowie bereits bestellte Waren oder Dienstleistungen werden zusätzlich verrechnet, sofern diese die jeweilige Stornogebühr übersteigen.
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen ist ausgeschlossen, sofern die verrechneten Stornokosten die Höhe der Anzahlung erreichen oder überschreiten.
Reinigung & Umgang mit Dekoration
Sämtliche Dekorationsartikel sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, Wachsrückständen, Beschädigungen, Bruch oder unsachgemäßer Nutzung behält sich die Auftragnehmerin vor, zusätzliche Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen.
Bei Verwendung von Kerzen in Mietartikeln oder Kerzenhaltern dürfen ausschließlich die von Traumhochzeitsschmiede bereitgestellten Kerzen verwendet werden.
Lieferung, Aufbau & Zugang zur Location
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Veranstaltungslocation zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und sämtliche notwendigen Informationen rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Wartezeiten, erschwerte Zufahrten, fehlende Ansprechpartner oder Verzögerungen durch externe Dienstleister können gesondert verrechnet werden.
Der Auf- und Abbau erfolgt ausschließlich nach Vereinbarung laut Angebot.
Haftung
Die bereitgestellten Dekorationsartikel sind nicht versichert.
Mit Übergabe der Dekoration bzw. mit Beginn des Aufbaus vor Ort geht die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl auf den Kunden über.
Der Kunde haftet während der gesamten Nutzungsdauer für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, Gäste, Dienstleister oder Dritte verursacht werden.
Fehlende oder beschädigte Dekorationsartikel werden zum Wiederbeschaffungswert verrechnet.
Traumhochzeitsschmiede übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch unsachgemäße Nutzung der bereitgestellten Dekorationsartikel entstehen.
Schadenersatzansprüche Dritter trägt ausschließlich der Kunde.
Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden besitzen keine Gültigkeit.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Freie Trauung
1. Allgemeines
Die Tätigkeit der Traurednerin stellt keine rechtlich wirksame Eheschließung dar und ersetzt weder eine standesamtliche noch kirchliche Trauung.
Die freie Trauung dient ausschließlich der persönlichen und emotionalen Gestaltung der Zeremonie.
Die Rede wird individuell und persönlich auf Basis der vom Brautpaar bereitgestellten Informationen erstellt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen übernimmt die Traurednerin keine Haftung.
2. Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftragsschreiben.
Dieser kann insbesondere umfassen:
Kennenlerngespräch
Detailgespräch
Erstellung einer individuellen Traurede
Ablaufplanung der Zeremonie
Abstimmung mit Musikern, Trauzeugen oder Dienstleistern
Durchführung der freien Trauung
Bereitstellung von Mikrofon und Tonanlage (sofern vereinbart)
Änderungen im Ablauf der Zeremonie sind auch kurzfristig möglich, sofern dies organisatorisch und zeitlich umsetzbar ist.
3. Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme innerhalb von 7 Tagen fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor der Trauung ohne Abzüge zu begleichen.
Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, Termine bei ausbleibender Anzahlung anderweitig zu vergeben.
4. Stornierung & Terminverschiebung
Eine Stornierung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornobedingungen:
ab Vertragsabschluss: 25 % der Auftragssumme
bis 6 Monate vor der Trauung: 50 %
bis 3 Monate vor der Trauung: 75 %
ab 3 Monate vor der Trauung: 100 % der vereinbarten Auftragssumme
Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Gespräche, Konzeptarbeiten, Texterstellung, Ablaufplanung sowie Vorbereitungsarbeiten, werden zusätzlich verrechnet, sofern diese die jeweilige Stornogebühr übersteigen.
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen ist ausgeschlossen, sofern die verrechneten Leistungen oder Stornokosten die Höhe der Anzahlung erreichen oder überschreiten.
Eine Verschiebung des Hochzeitstermins bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
Ein Anspruch auf Durchführung am Ersatztermin besteht ausschließlich bei verfügbarer Kapazität.
5. Krankheit, höhere Gewalt & Ersatzregelung
Bei Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Verhinderung der Traurednerin wird – sofern möglich – ein gleichwertiger Ersatz organisiert.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht.
Sollte aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, Naturereignisse, behördliche Verbote oder technische Ausfälle) die Durchführung der Zeremonie erschwert oder unmöglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder vollständige Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.
6. Technik & Haftung
Tonanlage und Mikrofon werden bereitgestellt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Technische Ausfälle durch externe Stromquellen, Witterung, Fremdeinwirkung oder sonstige äußere Umstände begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz.
Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
7. Fahrtkosten & Zusatzaufwand
Für Fahrten im Rahmen der Leistungserbringung wird ein Kilometergeld in Höhe von € 0,90 pro gefahrenem Kilometer verrechnet.
Zusätzliche Wartezeiten, erhebliche Verzögerungen oder Verlängerungen der vereinbarten Betreuungszeit können gesondert verrechnet werden.
Erfordert die Durchführung der Trauung eine Anreise vor 08:30 Uhr oder eine Rückreise nach 23:00 Uhr, ist der Auftragnehmerin gegebenenfalls eine Nächtigungsmöglichkeit in angemessener Qualität zur Verfügung zu stellen oder zu ersetzen.
8. Urheberrecht
Die von der Auftragnehmerin individuell erstellte Traurede bleibt geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung der Rede oder von Teilen daraus bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.