AGBS

 

Allgemeines:

1.0. Die Kunden (Im Regelfall das Brautpaar – BP) beauftragt den/die Hochzeitsplaner/in (in der Folge kurz HP) mit den im gesonderten Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. HP orientiert sich bei seiner Tätigkeit am Berufsbild, herausgegeben von der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe, abrufbar unter www.freizeitbetriebe-wien.at/weddingplanner/. Im Zweifelsfall sind diese AGBs und die abgeschlossenen Verträge daher im Sinne des Berufsbildes auszulegen. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistungen, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von HP, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten Auftragsschreiben.

1.1.Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch den HP. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.

1.2.Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen HP ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

1.3. HP kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte HP) einbringen.

2.0. Leistungsgegenstand und Vollmacht:

2.1. Die Leistung des Auftragnehmers (HP), beinhaltet die Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer privaten Veranstaltung (Trauung, Hochzeitsfeier) an dem im Beratungsvertrag festgelegten Termin und Ort. Sollte der Termin und Ort noch nicht feststehen, werden diese Punkte in der gemeinsamen Planung definiert.

Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht.

Auf Kundenwunsch wird der HP mit der Präsentation eines Gesamtkonzepts für die Hochzeit beauftragt. Sofern dabei nicht die Rechte am Konzept ausdrücklich übertragen werden, verbleiben diese beim HP.

 

Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist HP bei der Einbringung der Leistungen frei. Es steht HP frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen. Vom Kunden beauftragte Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Das hierfür geschuldete Entgelt wird gesondert geregelt, ansonsten steht ein angemessenes Entgelt zu. Ein dafür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

 

2.2. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird HP den Ablauf der Veranstaltung und – sofern beauftragt – die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese- allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies HP zweckmäßig erscheint. HP obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern wie Foto/Videografen, Gastronomie/Catering, Veranstaltungstechnikern, Floristen, Dekoration, Musikern und anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten, und deren Vorschlag an das BP, wobei HP immer als Vermittler agiert. Insbesondere hinsichtlich des Veranstaltungsortes, Ausstattung und Styling (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden und Versendung von Einladungen wird HP die Kunden auf Wunsch beraten. Veranstalter der Hochzeitsfeier sind die Kunden. HP berät des Brautpaares hinsichtlich rechtlich zu beachtender Kriterien und wird insbesondere den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung durch das Brautpaar empfehlen. HP übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keine Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.

2.3. HP wird die Auswahl von Anbietern mit kaufmännischer Sorgfalt im Kundeninteresse vornehmen, soweit wie möglich, Wünsche des Kunden berücksichtigen, Proben ermöglichen, Anschauungsmaterial wie Fotos und Videos zur Verfügung stellen, sofern dies von den Kunden gewünscht und von den jeweiligen Anbietern geboten wird.

2.4. Über Wunsch der Kunden wird HP für Leistungen einzelner Anbieter Kostenvoranschläge (je nach Vereinbarung entgeltlich oder unentgeltlich) einholen.

2.5 HP wird mit einzelnen Anbietern keine eigenen Verträge abschließen. Der Vertragsabschluss mit den Dienstleistern erfolgt ausnahmslos seitens der Kunden. Bei Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und Brautpaar wird HP auf die Wahrung der Interessen der Kunden achten. HP ist beauftragt und bevollmächtigt, mit Dritten, wie etwa den oben genannten Anbietern im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient. HP vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch.

2.6. Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten, Brautstrauß und Hochzeitsringen, sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht.

2.7. HP wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen.

2.8. HP und Kunden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut HP die Kunden sowie deren Gäste, und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Dies Betreuung und Koordinierung enden längstens um 21.00 Uhr beziehungsweise mit dem Letzten offiziellen Programmpunkt.

2.9. Bei Anmietung von Dekorationsgegenständen vom HP, müssen diese wieder im selben Zustand nach der Hochzeit zurückgebracht werden. Sei dies nicht der Fall, wird der Wert vom Gegenstand in Rechnung gestellt.

3.0. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins

3.1. HP räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 14 Tagen ab Abschluss zurückzutreten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird.

Sollte der Beratungsvertrag vor Festsetzung eines Beratungshonorars storniert werden, werden als Stornogebühren EUR 100 inkl. Ust pro von den Hochzeitsplanern tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde verrechnet.

Für den Fall eines Rücktritts nach Ablauf dieser Frist steht HP jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von 20 % des vereinbarten Entgelts zu.

Erfolgt ein Rücktritt bis 6 Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstag wird eine Stornogebühr von 50 %, bis 3 Monate vor der Hochzeit von 75 %, ab 3 Monate vorher von 100 % des vereinbarten Beratungshonorars verrechnet.

Wenn innerhalb dieser Fristen bereits Leistungen erbracht wurden, die über den genannten Prozentsatz hinausgehen, werden diese von HP in Rechnung gestellt.  Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftlichkeit.

3.2. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von HP unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. HP hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.

3.3. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung von HP bedürfen. In diesem Fall ist mit HP eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu vereinbaren.

3.4. Alle Stornogebühren, die bei den von den Hochzeitsplanern im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin beauftragten Unternehmen anfallen, sind von dem/der Auftraggeber/in entsprechend der dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.

3.5. Im Falle einer Schwangerschaft vom HP, wird für einen Ersatz gesorgt.

4.0. Gewährleistung/Haftung:

4.1. HP leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. HP schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstigen Flächen.

4.2. HP leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch das Brautpaar. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Wenn HP feststellt, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sich HP, die Kunden zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen.

4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz-, pyrotechnischer oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des HP nicht automatisch umfasst.

Über gesonderten Auftrag kann HP diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.

4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

5.0. Entgelt:

5.1. HP ist berechtigt, bei Auftragserteilung das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen. Eine Anzahlung von 50% ist binnen 14 Tage nach Unterzeichnung des Vertrages fällig. Der Restbetrag ist bis 7 Tage vor der Hochzeit fällig und auf folgendes Konto zu überweisen:

Empfänger: Traumhochzeitsschmiede-

Hochzeitsplanung Nicole Munz e.U.

IBAN: AT35 2025 6000 0067 9555

BIC: SPSPAT21XXX

 

Alle vom HP angebotenen und verrechneten Entgelte sind Bruttobeträge inkl. USt.

Sollte HP als Kleinunternehmer ohne Verrechnung von USt agieren, wird dies im Angebot und in der Honorarnote eigens zum Ausdruck gebracht.

5.2. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 7 % des noch fälligen Betrages verrechnet.

5.3. Der Auftragnehmerin sind außerdem Barauslagen für Flug- und Bahnreisen, öffentliche Verkehrsmittel, Taxifahrten und – sofern im Einzelfall erforderlich – auch für Mietfahrzeuge auf Einzelbelegbasis zu ersetzen.                  

Wird die Auftragnehmerin mit der Betreuung einer Veranstaltung beauftragt, die – unter Berücksichtigung allfällig vor Veranstaltungsbeginn zu treffender Vorbereitungen – eine Abfahrt der Auftragnehmerin vor 8:30 Uhr von 3151 St.Georgen  erfordern würde, ist der Auftragnehmerin sowie jedem Assistenten, sofern ein solcher für die Veranstaltung benötigt wird und für diesen eine Abfahrt vor 08:30 Uhr von dessen Wohnort erforderlich wäre, vom Kunden für die Nacht vor Veranstaltungsbeginn jeweils ein Einzelzimmer am Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Bei einer Veranstaltung, die – auch unter Berücksichtigung allfälliger nach Veranstaltungsende durchzuführender Leistungen – eine derart lange Betreuung durch die Auftragnehmerin erfordert, dass die Auftragnehmerin im Falle einer Rückreise nach 3151 St.Georgen nicht vor 23:00 Uhr ankommen würde, ist dieser sowie jedem Assistenten, sofern ein solcher bis zum Ende der Veranstaltung oder allenfalls darüber hinaus benötigt wird und daher im Falle einer Rückreise an seinen Wohnort nicht vor 23:00 Uhr an diesem ankommen würde, für die Nacht nach Veranstaltungsende ebenfalls jeweils ein Einzelzimmer vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt, sofern die Kosten nicht bereits vorab vom Kunden beglichen werden, auf Einzelbelegbasis.

Für gefahrene Kilometer des Hochzeitsplaners wird ein Kilometergeldsatz von € 0,80 pro Kilometer verrechnet. Zusätzlich wird ein halber Stundensatz von € 50,– als Reisekostenpauschale in Rechnung gestellt.

5.4. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich bereit für die Bewirtung der Hochzeitsplaner & deren Mitarbeiter/inn/en (mind. 1 Personen – “á la Carte” & alkoholfreie Getränke) am Hochzeitstag aufzukommen.

5.5. Allenfalls aufgrund des Auftrages auflaufende Barauslagen, wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte können von HP in Rechnung gestellt werden. Für allfällige vereinbarte, über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen hinausgehenden Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

5.6. Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung der Rechnung in elektronischer Form einverstanden. Die Preise für Pauschale Leistungen sind wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2015) oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die zuletzt verlautbarte Indexzahl (Index laut Monat des Vertragsabschlusses). Die Preise verändern sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung der Preise aufgrund von Indexsteigerungen bei einer Verschiebung des Hochzeitsdatums berechtigt. 

6.0. Datenschutzurheberrecht, geistiges Eigentum

6.1. Die Kunden willigen ein, dass HP im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der Auftraggeber, wie Adresse, Geburtsdatum, Email-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiter ein, dass HP die Namen der Kunden, sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.

6.2. Die von HP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HP zulässig.

6.3. Die von HP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HP zulässig.

7.0. Sonstiges:

7.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von HP.

7.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief), per Telefax oder per E-Mail vorgenommen werden.

7.4. Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.

 

Nebenrechte Dekoration / Mietbedingungen
Allgemeines
Alle Mietartikel sind Eigentum der Traumhochzeitsschmiede.

Vertragsabschluss
Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn der Mieter eine Auftragsbestätigung mit den angegebenen Mietartikel der Traumhochzeitsschmiede erhält und innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25 % der gesamten Mietgebühr auf das Bankkonto überweist. Der Vertrag wird mit der Rückgabe der Artikel außer Kraft gesetzt.

Mietpreise
Der Mietpreis wird dem Kunden im Angebot pro Artikel und pro Mieteinheit (3 Tage) mitgeteilt. Preisänderungen sind vorbehalten.

Kaution
Die Kaution wird individuell nach dem Warenwert berechnet. Die Kaution wird vollständig und bei unversehrter Ware, dem Mieter am Tag der Rückgabe in Bar zurückgezahlt.

Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt 1 Tag vor der Veranstaltung und endet 1 Tag danach.

Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 3 Tagen (entspricht einer Mieteinheit).

Wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden, gibt es keinen Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises.

Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens einen Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.

Für jeden darauf folgenden Tag ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.

Stornierung

Der Mieter kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig (per Post oder per Email).

In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten:

bei Stornierung nach Vertragsschluss: 25 % der Miethöhe

bei Stornierung bis 4 Monate vor Mietbeginn: 50 % der Miethöhe

bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn: 75 % der Miethöhe

bei Stornierung bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 90 % der Miethöhe

Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25 % der Mietgebühr zu überweisen.

Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Verleihung der Artikel nicht gewährleistet werden.

Die restlichen 75 % der Mietgebühr + ggf. Kaution sind bei der Übergabe der Mietartikel fällig. Soweit keine Sondervereinbarungen bestehen, ist der restliche Rechnungsbetrag in Bar bei Abholung zu bezahlen.

Reinigung
Der Mieter hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln. Bei verschmutzter Deko, ist der Vermieter berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

Abholung
Bei der Abholung der Mietartikel in St.Pölten, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt.

Bei der Übergabe der Artikel an den Mieter beginnt die Haftung des Mieters. Es wird eine Kopie des Personalausweises vom Mieter bei Abholung gemacht.

Änderungen
Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind.

Nutzung, Haftung

Die gemieteten Artikel sind nicht versichert.

Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Mietartikeln.

Bei der Übergabe der Artikel an den Mieter beginnt die Haftung des Mieters.

Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für den Verlust, Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der verliehenen Artikel, die von ihm oder durch Dritte verursacht wurden.

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel vor Ort über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler dem Vermieter sofort zu melden.

Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kaution wird in diesem Fall einbehalten und eine zusätzliche Rechnung über den Warenwert wird in Rechnung gestellt. Traumhochzeitsschmiede-Hochzeitsplanung Nicole Munz e.U.  übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die dem Mieter durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind. Eventuelle Schadenersatzansprüche dritter Personen trägt die Mieterin/der Mieter. Es werden keinerlei Haftungen übernommen bei unsachgemäßem Gebrauch.

 

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